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Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.

Erstattungsrechner

Er nennt keinen Tarif und keinen Versicherer. Er rechnet die Rechnung, die Sie in der Hand halten, gegen die Merkmale, die Sie aus Ihren eigenen Bedingungen ablesen — und sagt bei jedem Schritt, ob er aus einer Vorschrift oder aus Ihren Bedingungen folgt.

· Die Regeln dahinter · ↓ Direkt zum Rechner

Der Rechner arbeitet in Ihrem Browser. Keine Kontaktdaten, keine Übertragung, keine Speicherung. Er rechnet mit den Angaben, die Sie aus Ihrer Rechnung und Ihren Bedingungen ablesen, und macht den Rechenweg sichtbar. Was in Ihren Bedingungen steht, entscheiden diese Bedingungen – nicht der Rechner.

1. Ihre Rechnung

Die Beträge stehen auf der Tierarztrechnung. Die Sätze der Gebührenordnung sind Nettobeträge (§ 1 Abs. 3 GOT) – ist die Umsatzsteuer bei Ihnen am Ende in einer eigenen Zeile ausgewiesen, sind die Positionen darüber netto.

2. Ihr Tarif

Diese vier Angaben stehen in Ihren Versicherungsbedingungen, nicht im Prospekt. Hier ist nichts vorbelegt, was Ihren Vertrag betrifft – was hier stünde, wäre eine Behauptung über einen Vertrag, den ich nicht kenne.

Das Ergebnis

Tragen Sie links die Beträge Ihrer Rechnung ein. Es wird dabei nichts übertragen und nichts gespeichert – der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser.

Diese Rechnung bildet die Regeln der Gebührenordnung ab und die Merkmale, die Sie oben eingetragen haben. Was Ihr Versicherer tatsächlich erstattet, entscheiden Ihre Bedingungen; was Ihre Tierarztpraxis berechnen darf, entscheidet die Gebührenordnung im Einzelfall. Der Rechner ersetzt weder die Prüfung Ihrer Bedingungen noch Rechtsberatung.

Die Regeln dahinter

Die Gebühren der Tierärztinnen und Tierärzte richten sich nach der Gebührenordnung (GOT) in der seit dem 22. November 2022 geltenden Fassung. Der Gebührenrahmen reicht nach § 2 Absatz 1 GOT vom Einfachen bis zum Dreifachen des Gebührensatzes; im tierärztlichen Notdienst erhöhen sich die einfachen Sätze nach § 4 Absatz 1 GOT auf das Zweifache und bis auf das Vierfache, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 Euro. Eine Überschreitung des Dreifachen außerhalb des Notdienstes setzt nach § 5 Absatz 1 GOT eine vorherige Vereinbarung in Textform voraus. Die im Gebührenverzeichnis genannten Sätze enthalten nach § 1 Absatz 3 GOT keine Umsatzsteuer.

Der Rechner kennt bewusst kein Gebührenverzeichnis und keine einzelne Leistungsziffer. Eine eingebaute Ziffernliste wäre in dem Moment falsch, in dem die Anlage zur GOT geändert wird — und niemand würde es merken. Die Zahlen kommen von Ihrem Beleg, die Regeln aus der Verordnung.

Quellen

Häufige Fragen

Was kostet mich der Erstattungsrechner und eine Beratung?

Der Rechner ist für Sie kostenlos und verlangt keine Kontaktdaten, ein erstes Gespräch ebenso. Vergütet werde ich über die Courtage des Versicherers, wenn ein Vertrag zustande kommt; sie ist im Beitrag bereits enthalten.

Was passiert mit den Zahlen, die ich in den Rechner eingebe?

Nichts. Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser: Ihre Eingaben werden nicht übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Erst wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, verarbeite ich Ihre Angaben – ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage.

Ersetzt der Rechner die Prüfung meiner Bedingungen?

Nein. Er rechnet mit den Angaben, die Sie aus Ihrer Rechnung und Ihren Bedingungen ablesen, und macht den Rechenweg sichtbar. Was in Ihren Bedingungen steht, entscheiden diese Bedingungen – nicht der Rechner.

Rechtsstand geprüft am 09.09.2026 · Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte