Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.
Ratgeber
Die Beiträge nehmen sich jeweils eine Einzelfrage rund um Tierversicherungen vor.
Luxustier oder Nutztier: § 833 BGB im gewerblichen Betrieb und der Tieraufseher nach § 834 BGB
Ob ein Tier ein Nutztier ist, entscheidet seine Zweckbestimmung, nicht seine Rasse (§ 833 Satz 2 BGB). Wer fremde Tiere beaufsichtigt, haftet nach § 834 BGB. Was das für Pensionsstall und Reitschule bedeutet.
23.10.2026Rasseliste des Landes im Bedingungswerk: Was eine Verweisung trägt
Ihr Versicherer beruft sich auf eine Rasseliste? Die Landesliste regelt Halterpflichten, der rassebezogene Ausschluss im Bedingungswerk regelt den Versicherungsschutz. Was Sie an Klausel, Fassung und Antragsfrage prüfen können.
20.10.2026Reitbeteiligung und Pferde-OP: Wer trägt die Kosten, wenn das Pferd verletzt wird?
Das Pferd wird beim Ausritt verletzt und muss operiert werden. Wer trägt die Tierarztkosten — die Reitbeteiligte, der Halter oder die OP-Versicherung? Der Text trennt § 823 BGB und § 90a BGB von § 833 BGB und § 834 BGB und zeigt, wo § 86 VVG ansetzt.
17.10.2026Beruf, Erwerbstätigkeit, Unterhalt: Wann ein Tier unter § 833 Satz 2 BGB fällt
§ 833 BGB unterscheidet in Satz 1 und Satz 2 zwei Haftungsfälle, § 834 BGB regelt die Haftung des Tieraufsehers. Was „Luxustier“ bedeutet, steht nicht im Gesetz. Ob Ihre Versicherung eintritt, steht in Ihren Bedingungen — nicht im BGB.
16.10.2026Rassezugehörigkeit nachweisen: § 305c Abs. 2 BGB und der rassebezogene Ausschluss
Ihr Versicherer beruft sich auf einen rassebezogenen Ausschluss. Was die Klausel in Ihren Bedingungen regelt, warum die Rasseliste eines Landes den Vertrag nicht steuert und wer den Nachweis führen muss.
15.10.2026Ausfalldeckung in der Tierhalterhaftpflicht: Wann die eigene Versicherung einspringt
Ein fremder Hund verletzt Ihren Hund, der andere Halter kann nicht zahlen. Eine vereinbarte Ausfalldeckung kann dann über Ihre eigene Tierhalterhaftpflicht helfen – unter Voraussetzungen, die in Ihren Bedingungen stehen.
14.10.2026Ihr Versicherer kündigt nach dem Schadenfall: § 92 VVG und der Kündigungsverzicht
Ein Kündigungsverzicht ist Geschäftspolitik, keine gesetzliche Garantie. Der Text zeigt, was § 92 Abs. 1 VVG regelt, warum die Anwendbarkeit auf die Tierkrankenversicherung offen ist und welche Klauseln Sie in Ihrem Bedingungswerk suchen können.
13.10.2026Tier gegen Tier: § 833 Satz 1 BGB, § 90a BGB und die Tierarztkosten des fremden Tieres
Wenn Ihr Tier ein fremdes Tier verletzt, haften Sie nach § 833 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 90a BGB — ohne dass es grundsätzlich auf ein Verschulden ankommt. Ob Ihre Tierhalterhaftpflicht dafür einsteht, steht nicht im Gesetz, sondern in Ihren Bedingungen. Der Text trennt beide Prüfungen.
10.10.2026Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG: Wenn die Tierkrankenversicherung kürzt
Ihre Tierkrankenversicherung beruft sich auf eine verletzte Obliegenheit und kürzt. § 28 Abs. 2 VVG erlaubt Leistungsfreiheit nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit eine Kürzung, Absatz 3 den Nachweis fehlender Ursächlichkeit, Absatz 4 verlangt bei Auskunftsobliegenheiten eine vorherige Belehrung. Welche Obliegenheiten gelten, steht in Ihren Bedingungen.
10.10.2026Forderungsausfall in der Tierhalterhaftpflicht: Wenn der Halter des anderen Tieres nicht zahlt
Ein fremdes Tier verletzt Ihr Tier, und der Halter zahlt nicht. Was eine Forderungsausfalldeckung leisten kann, welche Voraussetzungen typisch sind und was nach § 86 VVG mit Ihrem Anspruch geschieht.
08.10.2026Wann muss die Tierkrankenversicherung zahlen? Fälligkeit nach § 14 VVG erklärt
Sie haben die Rechnung eingereicht und warten. Nach § 14 Abs. 1 VVG wird die Leistung erst fällig, wenn Versicherungsfall und Leistungsumfang festgestellt sind. Der Beitrag zeigt, was das für Ihr Schreiben bedeutet und welche Handgriffe am Beleg möglich sind.
07.10.2026Ungewollter Deckakt: Wie § 833 BGB ihn einordnet und was im Bedingungswerk steht
Der Rüde hat eine Hündin gedeckt, nun fordert deren Halter die Kosten für Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht. Der Bundesgerichtshof ordnet den ungewollten Deckakt als Sachbeschädigung im Sinne des § 833 BGB ein – ob am Ende gezahlt werden muss, hängt oft am Mitverschulden. Was in Ihrem Bedingungswerk steht.
03.10.2026Rasseliste und Tierhalterhaftpflicht: Was Ordnungsrecht und Vertrag trennt
Ein rassebezogener Ausschluss steht im Versicherungsvertrag, eine Rasseliste steht im Ordnungsrecht. Der Artikel trennt beide Rechtskreise, zeigt, wo § 19 Abs. 1 VVG und § 307 Abs. 1 BGB ansetzen, und nennt die Stellen, die Sie in Bedingungen und Antrag prüfen können.
30.09.2026Mitverschulden nach § 254 BGB: Warum der Anspruch aus § 833 BGB gekürzt sein kann
Der Geschädigte hat Ihr Tier gereizt oder eine Absperrung überstiegen: § 254 Abs. 1 BGB verteilt den Schaden nach den Beiträgen beider Seiten. Was das für das Schreiben bedeutet, das Sie in der Hand halten.
27.09.2026Kündigung nach dem Schadenfall: § 92 VVG und die offene Anwendbarkeit in der Tierkrankenversicherung
Nach einem Schadenfall kommt ein Kündigungsschreiben, und darin steht § 92 VVG. Die Norm betrifft die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls. Ob sie auf die Tierkrankenversicherung durchschlägt, ist offen – was Sie auf dem Schreiben prüfen können.
25.09.2026Tieraufseher in der gewerblichen Tierhaltung: Haftung nach § 834 BGB und was der Versicherungsschutz abdeckt
Wer als Tieraufseher arbeitet, haftet nach § 834 BGB für Schäden, die das Tier verursacht – es sei denn, er weist nach, dass er bei der Aufsicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch dann entstanden wäre. Ob die Tierhalterhaftpflicht des Halters auch den Aufseher schützt, steht nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen. Was Sie prüfen können.
23.09.2026Pferde-OP bei Reitbeteiligung und Turnier: Was OP-Deckung und Haftung trennt (§§ 19, 23 VVG, §§ 833, 834 BGB)
Wenn Ihr Pferd bei einer Reitbeteiligung oder auf einem Turnier verletzt wird, stellen sich zwei getrennte Fragen: Zahlt die OP-Versicherung, und wer haftet für Schäden? Dieser Artikel erklärt die Unterschiede anhand der §§ 19, 23 VVG und §§ 833, 834 BGB.
19.09.2026Rasseliste im Landesrecht und Ausschluss im Bedingungswerk: Was gilt für Ihre Tierkrankenversicherung?
Der Ausschluss bestimmter Rassen in Ihrer Tierkrankenversicherung ist eine vertragliche Regelung des Versicherers. Er ist nicht an die Rasseliste Ihres Bundeslandes gebunden. Eine bundesweit einheitliche Rasseliste für das Hunderecht der Länder gibt es nicht.
12.09.2026Ungewollter Deckakt: Zahlt die Tierhalterhaftpflicht? § 833 BGB und Ausfalldeckung erklärt
Ein fremder Rüde deckt Ihre Hündin – oder Ihr Rüde eine fremde. Wer haftet, was die Versicherung prüft und warum „Ausfalldeckung“ keine Auffangdeckung für ausgeschlossene Schäden ist.
12.09.2026Gewerbliche Tierhalterhaftpflicht: Luxustier oder Nutztier – was regelt § 833 BGB?
Ob Ihr Tier als Luxustier oder Nutztier gilt, entscheidet die Zweckbestimmung. Diese Einordnung bestimmt Ihre Haftung nach § 833 BGB und die Leistung Ihrer Versicherung.