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Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.

Kündigung nach dem Schadenfall

Nach einer regulierten Behandlung flattert die Kündigung ins Haus. Ob das zulässig ist, hängt an der Sparte, an den Bedingungen und an einer Frist — und ist weniger eindeutig, als beide Seiten behaupten.

Worauf es ankommt

§ 92 VVG gibt beiden Seiten in der Schadensversicherung ein Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall, befristet auf einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Ob und wie die Norm auf die Tierkrankenversicherung durchschlägt, ist nicht abschließend geklärt; maßgeblich sind zuerst Ihre Bedingungen.

Zuerst in die Bedingungen sehen

Viele Tarife regeln das Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall ausdrücklich — manche schließen es für den Versicherer aus, manche befristen es, manche schweigen. Ein vereinbarter Kündigungsverzicht des Versicherers ist ein Leistungsmerkmal, das sich beim Abschluss prüfen lässt und im Schadenfall nicht mehr.

Die Frist

Wo § 92 VVG greift, ist die Kündigung nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig; der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Wer eine Kündigung bekommt, sollte deshalb als Erstes das Datum der Leistungsabrechnung heraussuchen.

Was offen ist, und warum es hier offen steht

Die Anwendbarkeit auf die Tierkrankenversicherung wird nicht einheitlich beurteilt; es gibt ältere amtsgerichtliche Rechtsprechung, die eine entsprechende Anwendung der Vorgängernorm abgelehnt hat. Diese Seite behauptet dazu nichts. Wer eine Kündigung erhalten hat und sie nicht hinnehmen will, braucht Rechtsrat im Einzelfall — das ist Sache der Rechtsanwaltschaft, nicht der Vermittlung.

Normbezug

  • § 92 VVG

Stand: 09.09.2026. Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.