Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.
Für Halter älterer Tiere und Halter von Rassen mit erhöhtem RisikoRassebezogene Ausschlüsse und Alter des Tieres
Zwei Gründe, aus denen Anträge abgelehnt oder eingeschränkt werden — und die Frage, was davon Annahmepolitik des Versicherers ist und was in den Bedingungen als Ausschluss steht.
Worauf es ankommt
Ein Ausschluss in den Bedingungen und eine Ablehnung im Antragsverfahren sind zwei verschiedene Dinge. Das eine betrifft den Vertrag, den Sie bekommen; das andere, ob Sie einen bekommen. Vor jeder Diskussion steht deshalb die Frage, welches von beiden vorliegt.
Rassebezogene Regelungen
Sie kommen in mehreren Formen vor: als Annahmegrenze, als Ausschluss bestimmter rassetypischer Erkrankungen, als Wartezeit oder als Zuschlag. Wer eine Ablehnung bekommt, sollte erfragen, welche dieser Formen gemeint ist — die Antwort entscheidet, ob ein anderer Weg offensteht.
Alter
Höchsteintrittsalter und Beitragsanpassung nach Alter sind Bedingungsfragen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Eintrittsalter und laufendem Vertrag: Ein bestehender Vertrag endet nicht dadurch, dass das Tier ein Alter erreicht, bei dem es nicht mehr aufgenommen würde. Das ist einer der Gründe, aus denen ein Wechsel im Alter teuer werden kann und die Prüfung vor der Kündigung stehen muss.
Landesrecht bleibt daneben bestehen
Ob eine Rasse als gefährlich eingestuft ist und welche Pflichten daraus folgen, richtet sich nach dem Landesrecht des Wohnorts — nicht nach dem Versicherungsvertrag. Beides wird häufig vermischt. Auf dieser Seite steht dazu keine bundesweite Aussage, weil es keine gibt.
Normbezug
- § 19 VVG
Stand: 09.09.2026. Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.