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Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.

Rasseliste im Landesrecht und Ausschluss im Bedingungswerk: Was gilt für Ihre Tierkrankenversicherung?

Sie haben einen Brief von Ihrer Tierkrankenversicherung erhalten, in dem steht, dass die Rasse Ihres Hundes von der Deckung ausgeschlossen ist. Oder Sie haben in den Vertragsunterlagen eine Liste gefunden, die bestimmte Rassen nennt. Sie fragen sich, ob diese Liste mit der offiziellen Rasseliste Ihres Bundeslandes übereinstimmen muss. Die Antwort: Nein.

Der Ausschluss bestimmter Rassen in Ihrer Tierkrankenversicherung ist eine vertragliche Regelung des Versicherers. Er ist nicht an die Rasseliste Ihres Bundeslandes gebunden. Eine bundesweit einheitliche Rasseliste für das Hunderecht der Länder gibt es nicht.

Was ist eine Rasseliste im Landesrecht?

Einige Bundesländer haben Gesetze, die bestimmte Hunderassen als gefährlich einstufen. Diese Listen stehen in den Landeshundegesetzen. Sie regeln öffentlich-rechtliche Pflichten wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht oder einen Wesenstest. Diese Vorschriften regeln nicht unmittelbar Ihren privaten Versicherungsvertrag. Sie betreffen vor allem Ihre Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden.

Was bedeutet der Ausschluss im Bedingungswerk?

Ihr Versicherungsvertrag enthält ein Bedingungswerk. Dort steht, welche Leistungen der Tarif vorsieht und welche nicht. Manche Bedingungswerke enthalten eine Liste von Rassen, die von der Deckung ausgeschlossen sind. Diese Liste ist Teil des Vertrags. Der Versicherer kann solche Ausschlüsse anhand seiner eigenen versicherungstechnischen Risikobewertung für den jeweiligen Tarif vorsehen. An die Rasseliste Ihres Bundeslandes ist er dabei nicht gebunden. Ihr Versicherer kann also eine Rasse ausschließen, die in Ihrem Bundesland nicht als gefährlich gilt. Ebenso kann eine Rasse, die auf der Landesliste steht, in Ihrem Tarif versichert sein.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Rassebezogene Ausschlüsse.

Gibt es eine bundesweite Rasseliste?

Nein. Eine bundesweit einheitliche Rasseliste für das Hunderecht der Länder gibt es nicht. Jedes Bundesland regelt das selbst; einige führen Listen, andere nicht. Daneben verbietet das Bundesgesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde (HundVerbrEinfG) grundsätzlich, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen nach Deutschland zu verbringen oder einzuführen. Deshalb können Sie aus einer Rasseliste nicht ohne Weiteres auf Ihren Versicherungsschutz schließen. Maßgeblich sind vor allem Ihr Vertrag und die darin einbezogenen Bedingungen.

Welche Rolle spielt § 19 VVG?

§ 19 Abs. 1 VVG verpflichtet Sie, vor Vertragsschluss die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzugeben, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind und nach denen er Sie in Textform gefragt hat. Fragt der Antrag nach Rasse oder Kreuzung Ihres Hundes, müssen Sie diese Angaben richtig machen. Ist eine solche Angabe falsch oder unvollständig, hängt die Folge vom Einzelfall ab: Je nach Verschulden kommen Rücktritt, Kündigung oder eine Anpassung des Vertrags in Betracht (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG). Diese Rechte hat der Versicherer nur, wenn er Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Bei arglistiger Täuschung kann er den Vertrag außerdem anfechten (§ 22 VVG). Der Ausschluss einer Rasse ergibt sich dagegen nicht aus § 19 VVG, sondern aus den Bedingungen Ihres Vertrags.

Was Sie prüfen können

Suchen Sie in Ihren Vertragsunterlagen den Abschnitt, der von Ausschlüssen handelt. Dort steht, welche Rassen nicht versichert sind. Vergleichen Sie die genannte Rasse mit der Rasse Ihres Hundes. Achten Sie auf Schreibweisen und auf die Definition von Mischlingen. Prüfen Sie, ob der Ausschluss eindeutig formuliert ist. Wenn Sie den Ausschluss nicht verstehen, fragen Sie bei Ihrem Versicherer schriftlich nach. Sie können eine Erklärung verlangen. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Der Ausschluss einer Rasse in Ihrer Tierkrankenversicherung folgt den Bedingungen Ihres Vertrags, nicht der Rasseliste Ihres Bundeslandes. Eine bundesweit einheitliche Rasseliste für das Hunderecht der Länder gibt es nicht. Stand: 19.09.2026. Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung.