Ein Maklerangebot von Benjamin Farmer, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO – kein Versicherer, kein Vergleichsportal.
14.10.2026Ihr Versicherer kündigt nach dem Schadenfall: § 92 VVG und der Kündigungsverzicht
Sie haben ein Schreiben Ihres Versicherers in der Hand, in dem er den Vertrag kündigt — kurz nachdem Sie eine Tierarztrechnung eingereicht haben. Vielleicht beruft sich das Schreiben auf einen Kündigungsverzicht, den Sie in Ihren Bedingungen nicht finden. Beide Fälle führen zu derselben Frage: Worauf stützt der Versicherer die Kündigung, und was steht dazu in Ihrem Vertrag?
Ein Kündigungsverzicht ist keine gesetzliche Garantie, sondern eine Klausel im Bedingungswerk. Ob § 92 VVG, der die Kündigung nach Eintritt des Versicherungsfalls regelt, auf die Tierkrankenversicherung durchschlägt, ist nicht abschließend geklärt. Was Ihr Vertrag vorsieht, steht in Ihren Bedingungen.
Was § 92 Abs. 1 VVG regelt
§ 92 Abs. 1 VVG gibt beiden Vertragsparteien das Recht, den Vertrag nach dem Eintritt des Versicherungsfalls zu kündigen. § 92 Abs. 2 VVG bindet dieses Recht an Fristen: Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig, und der Versicherer muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Die Vorschrift steht im Gesetzesabschnitt über die Sachversicherung.
Dieses Kündigungsrecht ist von anderen Kündigungen zu trennen. Es ist nicht die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, und es ist nicht die Kündigung, die der Versicherer auf einen Zahlungsverzug oder auf eine Pflichtverletzung stützt. Auf dem Schreiben steht, worauf sich die Kündigung beruft. Diese Angabe ist Ihr erster Prüfpunkt.
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das Sie Leistung beanspruchen. Was in Ihrem Vertrag als Versicherungsfall gilt, steht in den Bedingungen.
Warum die Anwendbarkeit auf die Tierkrankenversicherung offen ist
Ob § 92 VVG auf die Tierkrankenversicherung anwendbar ist, ist nicht abschließend geklärt. Die Antwort hängt daran, wie die Tierkrankenversicherung rechtlich eingeordnet wird. Diese Einordnung ist nicht einheitlich; eine abschließende Klärung gibt es nicht. Dieser Text behauptet keine.
Für Sie hat das eine praktische Folge. Verlassen Sie sich weder darauf, dass § 92 VVG die Kündigung trägt, noch darauf, dass die Norm ihr entgegensteht. Prüfen Sie zuerst die Begründung im Schreiben. Steht dort eine Bedingungsklausel, ist diese Klausel der nächste Prüfpunkt. Steht dort § 92 VVG, ist die Anwendbarkeit der Norm der nächste Prüfpunkt.
Der Kündigungsverzicht im Bedingungswerk ist Geschäftspolitik
Ein Kündigungsverzicht ist keine gesetzliche Regelung. Er ist Geschäftspolitik des Versicherers und steht in den Bedingungen. Ob Ihr Vertrag einen enthält, ergibt sich aus dem Bedingungswerk.
Der Begriff wird uneinheitlich verwendet. In Bedingungswerken bezeichnet er nicht immer dasselbe. Was in Ihrem Vertrag gemeint ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der Klausel und aus dem Zusammenhang, in dem sie steht. Schreiben Sie den Wortlaut ab, statt sich auf eine Überschrift zu verlassen.
Warum der Wortlaut zählt: Nach § 305 Abs. 2 BGB werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nur Vertragsbestandteil, wenn der Verwender ausdrücklich auf sie hinweist und Gelegenheit zur Kenntnisnahme gibt. Für die Auslegung gilt § 305c Abs. 2 BGB: Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders. § 307 Abs. 1 BGB erklärt Bestimmungen für unwirksam, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Das sind Maßstäbe, an denen eine Klausel gemessen wird — keine Antwort auf Ihren Einzelfall.
Wie eine Kündigung nach einem Schadenfall in der Tierkrankenversicherung eingeordnet wird, sehen Sie auf der Seite Kündigung nach dem Schadenfall nach.
Was nach der Kündigung mit einem laufenden Behandlungsfall gilt
Ob der Versicherer für eine Behandlung leistet, die vor dem Ende des Vertrags begonnen hat und danach weiterläuft, steht in den Bedingungen. Suchen Sie dort zwei Klauseln: die Klausel zur Beendigung des Vertrags und die Klausel zur Leistung für Behandlungen, die vor dem Vertragsende begonnen haben. Beide Angaben gehören zusammen.
Was Sie prüfen können
Die folgenden Handgriffe arbeiten an Ihrem Schreiben und an Ihrem Bedingungswerk. Sie ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
- Suchen Sie auf dem Schreiben das Datum des Zugangs und das Datum, das der Versicherer als Versicherungsfall nennt, und das Datum der Leistungsabrechnung. Notieren Sie alle drei.
- Suchen Sie die Stelle, an der das Schreiben die Kündigung begründet. Steht dort § 92 VVG, eine Bedingungsklausel oder beides?
- Schlagen Sie in Ihren Bedingungen die Klausel zur Kündigung nach dem Versicherungsfall nach. Schreiben Sie den Wortlaut ab.
- Suchen Sie im Bedingungswerk den Begriff „Kündigungsverzicht“. Notieren Sie, was die Klausel wörtlich zusagt und für welchen Zeitraum.
- Notieren Sie, wann der Versicherer Ihnen seine Entscheidung über die Erstattung mitgeteilt hat (etwa das Datum der Leistungsabrechnung), und vergleichen Sie es mit dem Datum der Kündigung. § 92 Abs. 2 VVG knüpft die Monatsfrist an den Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, nicht an den Tag der Behandlung.
- Prüfen Sie, ob das Schreiben auf eine Pflichtverletzung Ihrerseits verweist. Wenn ja, ist das ein anderer Prüfungsweg als die Kündigung nach dem Versicherungsfall.
- Notieren Sie die Punkte, die Sie nicht auflösen können, und fragen Sie beim Versicherer schriftlich nach — mit Bezug auf die Klausel, die Sie nicht verstehen.
Ein Kündigungsverzicht ist eine Klausel im Bedingungswerk, keine gesetzliche Garantie. Ob § 92 VVG auf die Tierkrankenversicherung durchschlägt, ist nicht abschließend geklärt — prüfen Sie deshalb zuerst, worauf das Schreiben sich stützt, und dann, was Ihre Bedingungen wörtlich sagen.
Stand: 12.10.2026. Dieser Text ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung.