Die Regeln dahinter
Beginnt eine Frist mit dem Anfang eines Tages, etwa mit dem Versicherungsbeginn um 0 Uhr, zählt dieser Tag mit (§ 187 Abs. 2 BGB). Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit Ablauf des letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB). Eine Monatsfrist endet dann mit Ablauf des Tages, der dem Tag gleicher Zahl im letzten Monat vorhergeht (§ 188 Abs. 2 BGB). Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet sie am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB).
Nach § 186 BGB gelten diese Regeln auch für Fristen in Verträgen, und zwar als Auslegungsvorschriften. Steht in Ihren Bedingungen eine eigene Rechenregel, geht sie vor.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Wartezeit in der Tierkrankenversicherung?
Das legt jeder Vertrag selbst fest; ein Gesetz schreibt keine bestimmte Dauer vor. Bedingungen können eine allgemeine Wartezeit und daneben besondere Wartezeiten für einzelne Erkrankungen oder Behandlungen vorsehen. Maßgeblich ist allein, was in Ihren Bedingungen steht. Diese Werte tragen Sie in den Rechner ein.
Zählt der Tag des Versicherungsbeginns mit?
Beginnt der Vertrag um 0 Uhr eines Tages, zählt dieser Tag nach § 187 Abs. 2 BGB mit. Eine Frist von drei Monaten ab dem 1. Oktober endet dann nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 31. Dezember. Nennen Ihre Bedingungen einen anderen Anfang, tragen Sie diesen ein.
Was passiert, wenn das Tier in der Wartezeit krank wird?
Das regeln die Bedingungen. Bedingungen können eine Erkrankung, die in der Wartezeit beginnt, auch danach vom Schutz ausnehmen. Der Rechner sagt nur, bis wann die Wartezeit läuft, nicht, ob ein bestimmter Fall versichert ist.
Was passiert mit meinen Eingaben?
Ihre Eingaben verlassen Ihren Browser nicht, und wir speichern sie nicht. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser.